FAQ

Grundvoraussetzung

Was ist ein Projekt?

Unter Projekt ist die Umsetzung aller waldbaulichen Maßnahmen und Tätigkeiten auf der Projektfläche innerhalb des Anrechnungszeitraums zu verstehen. Ein Projekt kann kontinuierlich über mehrer Zertifizierungen laufen. Zertifizierungen hingegen bilden die Summe von wiederbewaldeten Flächen, auf denen die Maßnahmen zum selben Zeitpunkt begonnen wurden und somit die CO2-Senkenleistung initiert wurde. Die Laufzeit eines Projektes erstreckt sich über den Zeitraum aller Zertifizierungen in diesem Projekt.

Wie groß müssen die Flächen sein?

Die Mindestgröße einzelner Teilflächen in einer Zertifizierung beträgt 0,5 Hektar. Ab 50 Hektar Fläche in einer Zertifizierung übernimmt eva die Audit-Kosten für diese Zertifizierung. Mittels einer Gruppenzertifizierung haben mehrere Waldbesitzer die Möglichkeit, kleine Flächen gemeinsam auditeren zu lassen, um die 50 Hektar zu erreichen.

Müssen die Flächen zusammenhängend sein?Müssen die Flächen zusammenhängend sein?

Die Teilflächen einer Zertifizierung können räumlich getrennt sein. Sie müssen sich aber in einem Wuchsgebiet befinden.

Welche Baumarten dürfen in die Fläche gebracht werden?

Die gewählten Baumarten für die Wiederbewaldung werden gemäß einer ‚anerkannten wissenschaftlichen Empfehlung‘ als standortsgerecht und klimaresilient gesehen. Entsprechende Empfehlungen sind zum Beispiel Waldentwicklungstypen, Plfanzkonzepte der Landesforsten, Förderkonzepte der Bundesländer, Empfehlungen von Forstlichen Versuchsanstalten, usw.

Welche Baumartenmischungen sind erlaubt?

Jede Teilfläche muss mindestens drei Baumarten enthalten. Eine Baumart darf zwischen 10 % und 50 % der Fläche ausmachen. Wissenschaftliche Empfehlungen (z.B. WETs) erlauben höhere Anteile. Baumarten, die durch Trockenstress oder Krankheiten ausgefallen sind, sowie nicht standortgerechte, natürlich verjüngte Baumarten dürfen jeweils höchstens 20 % der Fläche einnehmen. Der Anteil gebietsunbekannter Baumarten ist auf 20 % begrenzt. Ungemischte Flächen einer Baumart dürfen je nach Gesamtfläche maximal 0,5 Hektar betragen. Baumarten unter 10 % Flächenanteil sind erlaubt, zählen aber nicht zur Mindestanzahl.

Was passiert, wenn nach der Zertifizierung ein Schadereignis auf meinen Flächen auftritt?

Stellt sich im Rahmen eines Monitorings und der damit verbundenen Verifizierung oder auf sonstige Weise (z.B. aufgrund einer Kündigung des Vertrages) heraus, dass sich das Projekt nicht entsprechend dem Projektszenario entwickelt, also insbesondere dass die im Projektszenario vorausgesagte Menge an eva-Zertifikaten nicht oder nicht vollständig erreicht wurde, liegt ein Shortfall vor.

Ist der Shortfall auf vom Waldbesitzer beinflussbare Faktoren zurückzuführen, muss der Waldbesitzer den Shortfall ausgleichen (Risikoshäre WB). Hat der der Shortfall seine Ursache in vom Waldbesitzer unbeinflussbaren Faktoren, wird er von eva durch den Permanz-Puffer ausgeglichen (Risikoshäre eva).

Was passiert bei Verkauf der Flächen?

Verkauft ein Waldbesitzer seine Flächen und übereignet er sie an Dritte oder verstirbt ein Waldbesitzer, steht dem Waldbesitzer bzw. seinen Erben eine Sonderkündigungsrecht zu. Wird das Vertragsverhältnis durch Kündigung vor Ablauf des Anrechnungszeitraums beendet, müssen die ausgeschütteten Zertifikate dieser Fläche an eva zurück gegeben werden. Sollten die Zertifikate bereits verkauft worden sein, müssen hierzu ersatzweise eva-Zertifikate aus anderen Proejkten erworben werden. Die Ersatzverpflichtung entfällt, wenn der neue Flächeneigentümer die Vertragsnachfolge antritt.

Welche Flächen eigenen sich zur Zertifizierung?

Zur Zertifizierung eignen sich wiederbewaldetete Flächen, die durch direkte Auswirkungen einer Kalamität (Sturm, Schädlingsbefall, Dürre, extreme Hitze, andere Extremwetterereignisse) oder deren Folgewirkungen entwaldet wurden.

Welche Maßnahmen können durchgeführt werden?

Die gewünschten waldbaulichen Maßnahmen umfassen die assistierte natürliche Sukzession, Baumpflanzungen und die Aussaat von Baumsamen. Zudem sind begleitende Maßnahmen wie Wildschadensverhütung (z. B. Wildschutzzaun, Jagd), Beseitigung von Konkurrenzvegetation (z. B. Brombeeren), sowie Nachpflanzung, Durchforstung und Astung zulässig. Maßnahmen werden zu Beginn des Projekts vom Waldbesitzer definiert, um die beabsichtigte Ökosystemleistung innerhalb der Laufzeit zu erreichen.

Über welchen Zeitraum läuft ein Projekt?

Der Waldbesitzer kann eine Projektlaufzeit von 20, 25 oder 30 Jahren wählen.

Ist der Nachweis über zertifiziertes Waldmanagement notwendig?

Eine PEFC- oder FSC-Zertifizierung ist eine grundlegende Voraussetzung für das Projekt.

Welche Verpflichtungen gehe ich ein?

Bei der Zertifizierung von Wiederbewaldungsflächen verpflichtet sich der Waldbesitzer, die im Standard festgelegten Anforderungen über die Projektlaufzeit einzuhalten und die von ihm festgelegten Maßnahmen zur Erreichung des Projektzieles – die Realisierung der projezierten CO2-Senkenleistung – durchzuführen.

Ist eine aktuelle Forsteinrichtung notwendig?

Eine Forsteinrichtung ist für die Zertifizierung nicht notwendig. Sie kann aber unterstützend im Antrag genutzt werden. Sollten Sie eine aktuelle Forsteinrichtung haben, planen Sie diese für den Antrag mit ein.

Zertifizierungsprozess

Was ist eine Zertifizierung?

Als Zertifizierung bezeichnet man die Menge von Teilflächen eines Projekts, für die gleichzeitig bestätigt wird, dass sie den Anforderungen des Standards entspricht. Ebenso wird für diese Teilflächen gebündelt die zusätzliche CO2-Senkenleistung kalktuliert und in Form von Zertifikaten ausgeschüttet. In einem Projekt können kontinuierlich Zertifizierungen beantragt werden. Die Zertifizierung derselben Teilflächen wird als Erstzertifizierung bezeichnet, während die späteren Verifizierungen derselben Teilflächen Re-Zertifizierungen genannt werden.

Wie erfolgt die Zertifizierung?

Nach der Wiederbewaldung stellt der Waldbesitzer oder ein beauftragter Dienstleister den Zertifizierungsantrag über die eva Zertifizierungsplattform. Anschließend erfolgt ein Audit per Desktop-Review und vor Ort auf den Flächen. Nach erfolgreichem Abschluss wird die berechnete Klimaleistung in Form von Zertifikaten im eva Register ausgeschüttet.

Was ist, wenn ich keine ausreichend große Fläche habe?

Waldbesitzer können sich zu einer Projektgruppe zusammenschließen, die aus mindestens 2 und maximal 12 Waldbesitzern besteht. Die Gesamtfläche der Gruppe muss mindestens 50 Hektar (Methode „01 – Wald-Wiederaufbau“) bzw. 150 Hektar (Methode „02 – Waldumbau“) betragen, und die Flächen dürfen nicht mehr als 150 km voneinander entfernt liegen. Gehören die Waldbesitzer zu einem gemeinsamen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss nach §15 BWaldG, entfällt die maximale Anzahl von 12 Mitgliedern.

Wie wird die Senkenleistung von Projekten berechnet?

Im “Referenzszenario” wird die fiktiv die voraussichtliche CO2-Senkenleistung berechnet, die auf der Projektfläche während der Projektlaufzeit ohne jegliche Projektaktivitäten (u.a. waldbauliche Maßnahmen) entstanden wäre.

Das “Projektszenario” berechnet die voraussichtliche CO2-Senkenleistung, die bei Durchführung aller beantragten Projektaktivitäten während der Projektlaufzeit auf der Projektfläche eintreten wird.

Berechnete Senkenleistung des Projektszenarios abzüglich berechneter Senkenleistung des Referenzszenarios ergibt die Gesamt-Senkenleistung des Projekts. Davon abgezogen 15% Permanenz-Puffer und 15% eva-Gebühren ergibt die ausgeschüttete und vermarktbare Senkenleistung des Projekts.

Ab wann startet die Projektlaufzeit?

Die Laufzeit eines Projektesbeginnt mit der Laufzeit der ersten Zertifizierung. Der Startzeitpunkt einer Zertifizierung bemisst sich nach dem Beginn der ersten Maßnahme auf den Teilflächen dieser Zertifizierung.

Müssen meine Flächen digital erfasst werden?

Alle Flächen müssen digital erfasst und auf die Zertifizierungsplattform hochgeladen werden. Daten können im GeoJSON-Format (mit der Endung .json oder .geojson) importiert werden. Das Koordinatenbezugssystem sollte EPSG:4326/WGS 84 sein.

Wenn die Dateien in einem anderen Format vorliegen (z.B. als Shapefile), können sie mit der frei verfügbaren Software QGis Desktop umgewandelt werden. (https://www.youtube.com/watch?v=K9648vyQEFM).

Übernimmt eva die Erfassung meiner Flächen und die Antragsstellung?

eva versetzt Sie im Rahmen eines Onboardings in die Lage, Ihre Flächen eigenständig zu erfassen und über die interaktive Zertifizierungsplattform Ihren Antrag selbst zu stellen. eva steht Ihnen während des Zertifizierungsprozesses beratend zur Seite.

Vermarktung Zertifikate

Wieviel Zertifikate kann der WB erwarten?

Durchschnittlich werden dem Waldbesitzer einmalig ungefähr 110 Zertifikate pro Hektar für die gesamte Laufzeit des Projekts ausgeschüttet. Die Menge ist jedoch stark abhängig von den Standort-Faktoren sowie den geplanten Projektaktivitäten.

Wie werden Zertifikate vermarktet?

Der Waldbesietzer kann die Zertifikate an Abmnehmer (Unternehmen) auf dem freiwilligen Kohlenstoffmarkt (VCM) verkaufen. Es önnen auch Projektberater und / oder Zertifikatehändler als Zwischenhändler genutzt werden. Oft übernehmen Projektberater auch den Zertifikatehandel.

Wann muss ich Zertifikate zurückzahlen?

Der Waldbesitzer muss dann Zertifikate „zurückzahlen“, wenn er entweder von seinem Sonderkündigungsrecht gebraucht macht oder ein Shortfall vorliegt, den er hätte verhindern können.

Käufer

Warum braucht der Wald eine Finanzierung aus Klimaschutzmaßnahmen?

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für den Klimaschutz ambitionierte Ziele gesetzt, für deren Erreichung das Ökosystem Wald eine zentrale Rolle spielt. Bereits heute zeigen Untersuchungen, dass für den Wald-Wiederaufbau und den Umbau des deutschen Waldes privates Kapital notwendig ist.

Die Wiederbewaldung von klimaresilienten Wäldern ist in der Regel kostenintensiver als die bisherige übliche Praxis und daher für Waldbesitzer entgegen aller guten Absichten oft schwerer umsetzbar – Einnahmen aus Klimazertifikaten bieten die Möglichkeit einer Co-Finanzierung und beschleunigen den klimaangepassten Waldwiederaufbau und -umbau mit größerer Baumartenvielfalt.

Wälder, die langfristig als Kohlenstoffsenken dienen sollen, bedürfen einer erhöhten Klimaresilienz. Allerdings baut sich diese erhöhte Klimaresilienz nicht von alleine auf, da Wälder “langsame Ökosysteme” sind: Mit Klimaschutzprojekten, die an die Anforderungen des Klimawandels angepasst sind, schaffen wir diese Resilienz und gewinnen Zeit und Vorsprung, um der Klimakatastrophe zu begegnen.

Was ist ein eva-Zertifikat?

Die Verbriefung der Senkenleistung von 1 Tonne CO2-Äquivalent.

Was ist der Unterschied zwischen ex-ante und ex-post?

Ex-ante Zertifikate werden vor der tatsächlichen Erreichung der Klimaleistung auf Basis einer Prognose ausgestellt. Sie stellen das Versprechen dar, dass die entsprechende Klimaleistung erbracht werden wird und werden zu Beginn eines Projekts vergeben.

Ex-post Zertifikate werden nach Erreichung der Klimaleistung vergeben und basieren auf realen, messbaren und nachweisbaren Ergebnissen, die nach der Umsetzung der Projektaktivitäten erzielt wurden.

eva ex-ante Zertifikate sind dynamisch: Zu Beginn sind sie validiert (ex-ante), was bedeutet, dass dem Käufer zugesichert wird, dass die CO2-Senkenleisung bis zum Ende der Projektlaufzeit (20–30 Jahre) schrittweise nachgewiesen wird. Im Rahmen der alle 5 Jahre stattfindenden Monitorings- und Verifizierungs-Prozesse werden diese Zertifikate jeweils entsprechend der tatsächlich nachgewiesenen Klimaleistung nach und nach verifiziert (ex-post).

Wiederaufforstung ist per Gesetz vorgeschrieben - Warum ist es dann noch zusätzlich?

Es bestehen gesetzliche Rahmenbedingungen, die Wiederaufforstungen vorschreiben, doch allein das Bestehen von Gesetzen erreicht nicht automatisch, dass die wissenschaftsbasierten Klimaschutzziele auch tatsächlich erreicht werden. Darüber hinaus schreibt die gesetzliche Wiederaufforstungsverpflichtung weder bestimmte Baumarten noch die Anzahl der Baumarten vor. So könnte auf einer Fläche, auf der ein Fichtenreinbestand bereits klimawandelbedingt ausgefallen ist, wieder ein Fichten Reinbestand entstehen: In einem solchen Fall würde keinerlei erhöhte Klimaresilienz des Waldes entstehen – er ist nicht ausfallsicher gegenüber klimawandelbedingter Risiken wie Trockenstress, Dürre oder Käferbefall und erzeugt keine klimatische Zusätzlichkeit. Desweiteren sind die kalamitätsbedingten Kahlflächen inzwischen so zahlreich und groß, dass die Bundesländer selbst ihre Wiederaufforstungsfristen und -pflichten nicht mehr einhalten können, wodurch die bestehenen gesetzlichen Vorgaben bei der Betrachtung der gesetzlichen Additionalität nicht mehr berücksichtigt werden müssen.

Deutschland hat sich mit der Vorgabe, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, ambitionierte Klimaziele gesetzt, zu deren Erreichung auch der Umbau zu klimaresilienten Wäldern beitragen soll. Schon jetzt zeigt der Projektionsbericht der Bundesregierung, dass die dafür erforderliche Waldumbaurate und die gesetzliche Vorgabe für Wiederaufforstung nicht erreicht werden – so ist die gesetzliche Additionalität von Klimaschutzprojekten gegeben.

Wälder werden wirtschaftlich genutzt und können staatliche Förderungen erhalten - Warum sind Projekte dann noch zusätzlich?

Alle eva-Projekte haben nachgewiesen, dass die Erträge aus der Vermarktung von Ökosystemleistungen entscheidend zur Finanzierung der Projektumsetzung beitragen. Der Nachweis hierzu findet ihm Zertifizierungsprozess durch die Prüfung der finanziellen Additionalität statt. Die finanzielle Additionalität ist nach UN-Kriterien gegeben, wenn ein Projekt innerhalb seiner Projektlaufzeit ohne Einnahmen aus Zertifikats-Verkäufen nachweislich defizitär bleiben würde. Die Haupteinahmen aus Holzverkäufen treten erst wesentlich später auf und müssen daher nicht eingerechnet werden. Einnahmen aus Fördermitteln werden in der Berechnung der finanziellen Additionalität stets berücksichtigt.

Woran sieht man, ob das Projekt auch eine echte Wirkung hat?

Die Wirkung von Klimaschutzprojekten wird durch die klimatische Additionalität nachgewiesen. Ihre Berechnung ist ein wichtiger Faktor bei der Bewertung der Wirksamkeit von Projekten. Die klimatische Additionalität basiert vor allem auf der deutlich gesteigerten Klimaresilienz des Waldes und dem Zeitgewinn, der durch zeitnahe effiziente Wiederaufforstung von Kalamitätsflächen entsteht.

Welche Claims sind mit eva-Zertifikaten möglich?

Contribution Claim

eva foundation
Rheinwerkallee 6
53227 Bonn

kontakt@ecosystemvalue.org

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